KANZLEI GOLD
Ihr Rechtsanwalt für Pfaffenhofen




Kanzlei
Ihre digitale Anwaltskanzlei in Pfaffenhofen a.d. Ilm
Ich bin leidenschaftlicher Jurist mit Begeisterung für den Einzelfall. Als Rechtsanwalt zugelassen wurde ich im Dezember 2021. Nach einigen Jahren Berufserfahrung in der Versicherungsbranche habe ich meine eigene Kanzlei in meiner Heimatstadt Pfaffenhofen gegründet.
Grundsätzlich ist es mir wichtig, den Sachverhalt im Einzelfall gründlich zu ermitteln und allen Beteiligten nicht nur das Ergebnis mitzuteilen, sondern die rechtliche Einschätzung verständlich zu erläutern.
Dabei arbeite ich möglichst vollständig digital und ohne aufwendiges Kanzlei-Setup. So habe ich mehr Zeit für Sie und Ihr Anliegen.
Rechtsgebiete
Von einem Rechtsanwalt erwarten Sie zu Recht engagierten Einsatz für Ihr Anliegen und hervorragende Kenntnisse von Recht und Gesetz. Das geht nur mit Leidenschaft und fundiertem Fachwissen. Ihr Rechtsproblem verdient einen echten Experten.
Grundsätzlich nehme ich nur Mandate an, die mich interessieren und die ich gemeinsam mit Ihnen erfolgreich abschließen kann.
Mietrecht
Durch meine Erfahrung im Mietrecht, unter anderem als Berater für die Mitglieder des Mieterverein Pfaffenhofen e.V., sind mir alle gängigen Anliegen im Mietrecht bekannt.
Dies betrifft z.B. Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen oder Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzug.
Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen sind in vielen Fällen fehlerhaft oder zumindest überhöht. Durch Einsatz innovativer Technologie setze ich Ihre Rechte schnell und effizient durch.


Versicherungsrecht
Durch meine Berufserfahrung in der Versicherungsbranche kenne ich die Schadenregulierung der Versicherungen und den Ablauf im Schadenfall.
Dies betrifft z.B. Wasserschäden, Schäden durch Überschwemmungen und Brandschäden.
Nicht alle Schäden am Gebäude sind versichert. Häufig kommt es auf die Details an. Eine Ablehnung durch die Versicherung sollte immer durch einen Rechtsanwalt überprüft werden.
Gerade bei Schäden am Wohngebäude, die schnell mehrere 10.000 EUR betragen können, muss der Schadenhergang gründlich ermittelt werden. Ich kann beurteilen, auf welche Informationen es den Versicherungen ankommt.


Schadensersatz & Schmerzensgeld
Wer einen Schaden erleidet, für den ein Dritter verantwortlich ist, hat grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz.
Während ein Sachschaden häufig konkret zu beziffern ist, lässt sich Schmerzensgeld wegen der Verletzung einer Person schwer in einer Summe ausdrücken.
Ich kann beurteilen, wann ein Unternehmen für einen Schaden haftet und welche Entschädigung der Geschädigte durchsetzen kann.
Durch meine Berufserfahrung in der Versicherungsbranche habe ich Erfahrung mit Sachschäden, Personenschäden und Produkthaftpflichtschäden, z.B. von Stromversorgern, Pharmaunternehmen und Einzelhandelsbetrieben.
Reiserecht
Durch die Tätigkeit für den Versicherer eines Reiseveranstalters habe ich Erfahrung mit Ansprüchen wegen erheblicher Reisemängel bei einer Pauschalreise, verlorener Gepäckstücke oder Erkrankungen und Verletzungen im Urlaub.
Dazu gehören auch Ansprüche auf Fluggastentschädigung bei Verspätung oder Annullierung von gebuchten Flügen.


Benötigen Sie individuelle Hilfe?
Der Alltag ist voller Herausforderungen und nicht jedes Problem lässt sich in ein Schema einordnen.
Sie sind nicht sicher, ob meine Fachgebiete zu Ihrem Anliegen passen?
Setzen Sie sich gerne unverbindlich mit mir in Verbindung. Wir klären gemeinsam, ob ich für Sie tätig werden kann.
Beratung anfordern
Auf meiner Buchungsseite können Sie ganz einfach einen Termin für eine Erstberatung oder ein Beratungsgespräch buchen:
Telefon: +49 8441 4572391
E-mail: info@kanzlei-gold.de
Anschrift: Joseph-Maria-Lutz-Str. 9, 85276 Pfaffenhofen
FAQ - häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Rechtsanwalt?
Jeder kann sich eine Beratung und Vertretung durch einen kompetenten Rechtsanwalt leisten. Unser Grundgesetz garantiert einen Anspruch auf rechtliches Gehör. Dazu gehört auch das Recht auf eine effektive Verteidigung.
Bei Beginn unserer Zusammenarbeit, besprechen wir die anfallenden Kosten und entscheiden gemeinsam, ob ich für Sie tätig werden soll.
Die Gebühren der Rechtsanwälte sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) gesetzlich geregelt.
In vielen Fällen ist auch die Gegenseite verpflichtet, Ihnen anfallende Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
Eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung kläre ich gerne für Sie.
Wer sich keinen Anwalt leisten kann und auch nicht rechtsschutzversichert ist, kann einen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haben, die bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden kann.
Wie schnell bekomme ich
einen Termin?
Wer ein Schreiben vom Anwalt, eine Mahnung oder z.B. gar eine Kündigung des Mietverhältnisses erhalten hat, ist häufig verunsichert und erwartet zu Recht schnellstmöglich Unterstützung.
Ein kurzes Gespräch klärt häufig auf, wie dringlich die Sache ist.
Bei einem neuen Fall erhalten Sie in der Regel am nächsten Werktag eine erste Rückmeldung.
Auch ein Termin zur Erstberatung kann meist kurzfristig vereinbart werden. In der Regel ist dies innerhalb von drei Werktagen möglich.
Wie lange ein Verfahren dauert, bis Ihre Ansprüche durchgesetzt werden können, ist nicht immer einschätzbar.
Dies hängt auch davon ab, wie die Gegenseite reagiert und ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist, die häufig schneller abgeschlossen werden kann als ein Gerichtsverfahren.
Im Mietrecht können die Rechte von Mietern und Vermietern häufig schnell durchgesetzt werden.
Dagegen muss im Versicherungsrecht der Schadenhergang gründlich ermittelt werden. Durch längere Bearbeitungszeiten bei den Versicherungen kann ein Versicherungsfall manchmal erst nach mehreren Monaten erfolgreich abgeschlossen werden.
Wie läuft die Beratung ab?
Die Beratung erfolgt am Telefon, in einer Videokonferenz oder per E-Mail. Ich arbeite möglichst vollständig digital und ohne aufwendiges Kanzlei-Setup. Dadurch habe ich mehr Zeit für Sie und Ihr Anliegen.
Die Kosten für eine Erstberatung betragen 190 EUR. Von den Rechtsschutzversicherungen werden die Kosten der Erstberatung in der Regel vollständig übernommen, ohne dass eine Selbstbeteiligung anfällt.
Die Erstberatung dient dazu, die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens einzuschätzen und gemeinsam die nächsten Schritte zu klären.
Um in der Erstberatung möglichst alle Rechtsfragen zu Ihrem Anliegen klären zu können, erhalten Sie bei der Terminvereinbarung eine Aufstellung mit den Unterlagen, die für Ihren Fall benötigt werden.
Wir entscheiden im Anschluss gemeinsam, ob ich für Sie tätig werden soll. Dabei klären wir verständlich und transparent alle Risiken und Kosten.
Gibt es eine kostenlose Erstberatung?
Nein. Einige Rechtsanwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an. Das ist selbstverständlich zulässig.
Eine Erstberatung per Telefon dauert in der Regel ca. 45 Minuten. In besonders komplexen Fällen kann auch mehr Zeit erforderlich sein. Eine kompetente und verbindliche Beratung erfordert die Vorbereitung des Beratungstermins und oftmals die Durchsicht von umfangreichen Unterlagen.
Vielfach sind mit einer Erstberatung die maßgeblichen Rechtsfragen geklärt. Damit bietet die Erstberatung einen schnellen und wirtschaftlich sinnvollen Weg, Ihr Rechtsproblem zu lösen.
Nicht zuletzt gehört zu einer objektiven Beratung, von einem Vorgehen abzuraten, wenn dieses keine Aussicht auf Erfolg hat oder mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist.
Eine kostenlose Erstberatung wäre damit nicht vereinbar.
Können Sie sicher sagen, das mein Fall gewonnen wird?
Eine vollständige Sicherheit, dass ein Prozess gewonnen wird, gibt es nur in ganz seltenen Ausnahmefällen.
Das liegt daran, dass sich die Erfolgsaussichten auch während eines Verfahrens ändern können, z.B. durch das Auftreten neuer Beweismittel oder eine Änderung der Rechtsprechung.
Der erfolgreiche Abschluss eines Falles hängt nicht zuletzt davon ab, dass Anwalt und Mandant bestmöglich zusammenarbeiten.
Dazu gehört, dass der Sachverhalt vollständig dargestellt und alle erforderlichen Informationen und Nachweise zur Verfügung gestellt werden.
Kündigung vom Chef erhalten. Verkehrsunfall. Scheidung. Können Sie das auch?
Nein, solche Mandate nehme ich nicht an. Dabei handelt es sich um Arbeitsrecht, Verkehrsrecht bzw. Familienrecht.
Ihr Rechtsproblem verdient einen echten Experten.
Dazu arbeite ich mit führenden Kanzleien und Fachanwälten in unserer Region zusammen. Damit kann ich für Sie die richtige Lösung finden - auch wenn ich einmal nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen bin.